Schulordnung

Schulordnung

des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums Kleve

(nach §65 Abs.2 Nr. 23 SchulG)

lt.Beschluss der Schulkonferenz

 

 

An unserer Schule kommen viele Menschen zusammen, die miteinander auskommen sollen und wollen. Deshalb ist es für alle Beteiligten selbstverständlich, freundlich miteinander umzugehen, Gesundheit und privates Eigentum des anderen zu achten, das Schulgelände, die Gebäude und die darin untergebrachten Einrichtungen und Lernmittel sauber zu halten, sachgemäß mit ihnen umzugehen und sie schonend zu behandeln, sich umweltfreundlich zu verhalten und folgende Regelungen zu beachten:

 

Anfang und Ende des Unterrichts

  • Von allen Schulmitgliedern erwarten wir Pünktlichkeit.
  • Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände entsprechend ihrem Stundenplan. Der Neubau wird für Schülerinnen und Schüler um 7.30 Uhr geöffnet. Im Gebäude ist der Aufenthalt bis 7.50 Uhr nur im Forum und im Cafeteria-Bereich gestattet.
  • Alle Mitschülerinnen und Mitschüler unterstützen die Aufgabe des Schlüsseldienstes, der den Klassenschlüssel vor dem Unterricht ab 7.50 Uhr abholt und den Klassenraum abschließt, wenn die Klasse in einem Fachraum unterrichtet wird.
  • Ist die Lehrerin oder der Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, meldet sich die Klassensprecherin/der Klassensprecher im Sekretariat. Die Schülerinnen und Schüler halten sich an ihrem Platz in der Klasse auf und achten auf Ruhe. Sie bereiten sich auf den kommenden Unterricht vor.
  • Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgelände in der Regel unmittelbar nach Unterrichtsende oder nehmen an der Übermittagbetreuung teil.
  • Zweiräder werden nur an den vorgesehenen Plätzen im Fahrradkeller oder auf dem Fahrradhof abgestellt.
  • Schülerinnen und Schüler parken ihren PKW oder ihr Motorrad/Roller/Mofa grundsätzlich nicht auf dem Lehrerparkplatz.

 

 

Verhalten im Unterricht

  • Essen und Trinken, Kaugummikauen und das Tragen von Mützen oder Kappen sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen beim Essen und Trinken entscheidet die jeweilige Lehrerin/der jeweilige Lehrer.
  • Das Schulinventar wird von allen pfleglich behandelt. Nach dem Unterricht wird der Klassen- bzw. Kursraum sauber, geordnet und aufgeräumt verlassen. Nur so können auch die Reinigungskräfte ihre Arbeit ordnungsgemäß durchführen.

 

Verhalten in den Pausen

  • Zu Beginn der großen Pausen oder nach Unterrichtsende werden die Unterrichtsräume zügig verlassen und vom jeweiligen Lehrer oder Schlüsseldienst abgeschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler kehren unmittelbar nach dem ersten Klingeln zum Pausenende in die Unterrichtsräume zurück.
  • Die großen Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler auf den Schulhöfen, im Forum oder auf N1 (Cafeteria-Bereich). Nur die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich in den Fluren und den Kursräumen aufhalten. Schülerinnen und Schüler, die aus Fachräumen kommen, können noch zügig zu ihrem Klassen- oder Unterrichtsraum gehen, um die Tasche abzustellen oder die Pausenverpflegung zu holen, bitten eventuell die Pausenaufsicht den Klassenraum zu öffnen, verlassen diesen aber sofort wieder und begeben sich unmittelbar in die Pausenräume. Die Aufsicht oder der Schlüsseldienst schließt den Raum wieder ab. Dies wird von der aufsichtführenden Lehrperson überprüft.
  • Es liegt im Interesse aller, dass die Toiletten nicht verschmutzt oder beschädigt werden. In diesem sensiblen Bereich trägt jede(r) Einzelne eine besondere Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft.
  • In der Zeit von 13.10 Uhr bis 14.00 Uhr ist Mittagspause für die Sekundarstufe I, für die Sekundarstufe II beginnt der Nachmittagsunterricht schon ab 13.45 Uhr. Hier gelten ebenfalls die oben genannten Pausenregeln. Eine Ausnahme bildet die Teilnahme an der Übermittagbetreuung im Neubau. Die Essensausgabe in der Mensa erfolgt Mo.-Do. in der Zeit von 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr. Für die Benutzung der Mensa gelten die ausgehängten Mensaregeln.

 

Unfallverhütung und Sicherheit

  • Folgende Sicherheitsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten:
  • Das Sitzen, Spielen und Turnen auf Geländern und Mauervorsprüngen und Rennen im Gebäude ist wegen der Unfallgefahr nicht gestattet.
  • Das Öffnen der Fenster in den Klassenräumen außer in Kippstellung ist nur auf Anweisung und in Anwesenheit von Lehrerinnen und Lehrern erlaubt; das Öffnen der Flurfenster ist nicht gestattet.
  • Lauf- und Ballspiele sind nur auf den Schulhöfen und nur unter besonderer Rücksichtnahme auf alle anderen erlaubt, wobei die Verwendung von Hartbällen jeder Größe ausgeschlossen ist.
  • Feuerschutz- und Katastrophenalarmbestimmungen, die in den Unterrichtsräumen und Fluren ausgehängt sind, müssen eingehalten werden.
  • Wenn Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 8 anschließend noch Unterricht haben, dürfen sie in der Mittagspause das Schulgelände mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern verlassen. Sie können dies durch den vom Schulleiter unterschriebenen Abschnitt nachweisen.

 

Verhalten bei Erkrankung

  • Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, benachrichtigen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten telefonisch oder per e-Mail noch vor Unterrichtsbeginn das Schulsekretariat. Spätestens drei Tage nach dem ersten Fehltag ist der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung zudem eine schriftliche Entschuldigung mit dem Grund für das Schulversäumnis vorzulegen. Unter bestimmten Umständen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests einfordern.
  • Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit, meldet sie/er sich bei der der Lehrkraft und im Sekretariat ab. Eine Schülerin oder ein Schüler der Klasse kann die oder den Erkrankte/n zum Sekretariat begleiten.

 

Allgemeine Bestimmung

  • Unsere Schule ist, ohne jede Ausnahme, ein rauchfreier Ort, denn Gesundheit ist wichtig. Die Schule missbilligt das Rauchen in der Umgebung des Schulgeländes, das bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften darstellt. Sie wird ggf. die Eltern über dieses Fehlverhalten unterrichten. Auch der Konsum von Alkohol ist in der Schule und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Hier kann die Schulkonferenz Ausnahmereglungen für einzelne Feierlichkeiten beschließen.
  • Das Klassenbuch wird vor Unterrichtsbeginn vom eingeteilten Klassenbuchdienst im Sekretariat abgeholt und nach Ende des Unterrichts dort wieder abgegeben. Das Klassenbuch wird als Unterrichtsdokument sorgfältig behandelt. Die Mitschülerinnen und Mitschüler unterstützen ggf. die Arbeit der Klassenbuchführer.
  • Die Mitglieder der Schulgemeinschaft orientieren sich an den Aussagen des Schulethos. Dies gilt zum Beispiel auch außerhalb des Schulgeländes bei Schulveranstaltungen oder im Internet.

 

Eine Schulordnung ersetzt nicht die Verantwortung jedes einzelnen für das gute Zusammenleben und -arbeiten in der Schule. Sie wird vielmehr erst sinnvoll, wenn alle Beteiligten ihre Einhaltung als feste Vereinbarung akzeptieren und sich ihr entsprechend verhalten.

Besondere Regelungen, z B. für Fachräume, Mensa und Sporthalle gelten als Teil dieser Schulordnung.

 

So ist auch die Nutzung von privaten digitalen Endgeräten in der Schule in einer gesonderten Nutzungsordnung geregelt, die am 22. September 2022 von der Schulkonferenz beschlossen wurde.