Unser Vertretungskonzept

Die übergeordnete Zielsetzung ist die Sicherung eines verlässlichen Unterrichts sowie eines erfolgreichen Weiterlernens. Ein sinnvolles Vertretungskonzept muss somit - im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen – gewährleisten, dass der stundenplanmäßige Unterricht erteilt, Unterrichtsausfall weitgehend vermieden wird und die Lernzeit bestmöglich genutzt werden kann.

Allgemeine Grundsätze

Der Einsatz von Vertretungslehrkräften zur aktuellen, mittel- und längerfristigen Sicherung des Unterrichts wird entsprechend der Geschäftsverteilung innerhalb der Schulleitung bzw. von damit beauftragten Lehrkäften organisiert.

Wegen der bei jüngeren Schülerinnen und Schülern noch geringeren Fähigkeit zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten werden die personellen Ressourcen vorrangig für die Sekundarstufe I genutzt. Dabei wird besonderer Wert auf die vertretungsspezifische Sicherung der im Vormittag planmäßig zu erteilenden Stunden (bis einschließlich der 6. Stunde) gelegt. So kann auch den Eltern Verlässlichkeit in Bezug auf ihre zeitliche Planung gegeben werden.

Allerdings bleiben Erfordernisse der Sekundarstufe II vor dem Hintergrund zentraler Abiturprüfungen unberührt.

Die unterrichtliche Arbeit der Schule fördert regelmäßig und systematisch die Fähigkeit zu eigenständigem und selbstverantwortlichem Lernen. Formen des eigenverantwortlichen Arbeitens (EVA) werden so allmählich eingeübt und können speziell in der Sekundarstufe II – im Rahmen der pädagogischen und rechtlichen Möglichkeiten auch schon ab der Jahrgangstufe 9 – genutzt werden, um bei Abwesenheit des Fachlehrers den Lernprozess weiterzuführen.

Vertretungsbedarf und Ressourcen

Vertretungsbedarf entsteht durch Erkrankung sowie Fortbildung, Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei Wettbewerben, Wandertagen, Klassenfahrten, unterrichtspraktischen Prüfungen, Personalversammlungen, Mutterschutz, Sportveranstaltungen usw..

Zur ad-hoc-Vertretung stehen nach ADO § 13 (4) und (5) zur Verfügung:

  1. nicht erteilte Unterrichtsstunden aufgrund der Abwesenheit der Schüler (Klasse/Kurs),
  2. gelegentlich angeordnete Mehrarbeit durch den Schulleiter.

Es wird darauf geachtet, dass die Mehrarbeit im Verhältnis zu den planmäßig zu erteilenden Unterrichtsstunden gleichmäßig auf die Kolleginnen und Kollegen verteilt wird. Bei mehr als drei Mehrarbeitsstunden pro Monat werden diese alle vergütet. Dabei müssen diejenigen nicht erteilten Unterrichtsstunden gegengerechnet werden, die z. B. durch die Abwesenheit von Klassen entstehen.

Wird wegen fehlender Ressourcen der Entfall von Unterrichtsstunden notwendig, werden die Unterrichtsstunden der Klassen 5 bis 10, die am Vormittag (bis einschl. 6.Stunde) liegen vorrangig vertreten. Der Unterricht am Nachmittag sowie die Unterrichtsstunden in der Oberstufe werden meist als EVA-Stunden organisiert, sofern sie nicht von Referendarinnen und Referendaren übernommen werden, die in dem jeweiligen Kurs hospitieren bzw. unterrichten.

Vertretungskonzept für die Sekundarstufe I

Wann wird vertreten?

Bei Abwesenheit von Fachlehrern (z.B. wegen Krankheit, Klassenfahrten, Fortbildung usw.) wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen Vertretung angeordnet. Alle Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I am Vormittag werden (soweit die personellen Ressourcen dies ermöglichen) vertreten.

Ab der Jahrgangsstufe 9 kann in einer 6. Stunde wie auch punktuell im Vormittag eigenverantwortliches Arbeiten (EVA) angesetzt werden, falls die Situation in der Klasse es erlaubt.

Wer vertritt?

Es sind jeweils drei Kolleginnen oder Kollegen (bzw. vier für die ersten beiden Stunden eines Tages) in eine Vertretungsreserve eingeteilt, die im Stundenplan als Bereitschaft ausgewiesen wird.

Der Vertretungsbedarf wird – unter Berücksichtigung der oben genannten Gesichtspunkte – in der Rangfolge folgender Kriterien des Bereitschaftsmodells organisiert:

  1. eine Lehrkraft, die das Fach unterrichten
  2. eine Lehrkraft, die Klasse anderweitig unterrichtet
  3. ein sonstige Bereitschaftslehrkraft

Bei darüber hinausgehendem Bedarf wird unter den Kolleginnen / Kollegen gesucht, die durch die Vertretung nicht auf acht aufeinanderfolgende Stunden kämen, gemäß der o. a. Reihenfolge.

Nur in absoluten Notfällen der Personalbesetzung kann von diesem Vorgehen abgewichen werden.

Sollte jedoch bei Absenzen einzelner Klassen bzw. Kurse für Kolleginnen / Kollegen der Unterricht entfallen, so werden diese noch vor Heranziehung der Bereitschaften in die anfallenden Vertretungsstunden eingeplant und zwar ebenfalls nach der o. a. Reihenfolge.

Sollte in einer Lerngruppe EVA angesetzt worden sein, kann die Fachlehrkraft die Ergebnisse der zu leistenden Arbeit in angemessener Weise einfordern.

Wie wird vertreten?

Generell werden Doppelstunden auch als solche vertreten. Die vertretende Lehkraft unterrichtet (in dieser Reihenfolge)

  1. nach Vorschlägen des zu Vertretenden
  2. in seinem Fach
  3. im Rahmen der von den Fachkonferenzen vorgeschlagenen Arbeitsmöglichkeiten in eigenem Ermessen.

Deswegen soll bei absehbarer Abwesenheit der zu Vertretende dem Vertreter geeignete Informationen und / oder Materialien übergeben (bzw. im Sekretariat abgeben).

Falls der Fachlehrer für die Vertretungsstunde keine Aufgaben vorlegen kann, nutzt der Vertretungslehrer die Stunde nach Möglichkeit zu gezielter Übung und Förderung in dem entsprechenden Fach.

Dazu kann er zurückgreifen auf ein in den jeweiligen Fachkonferenzen ausgearbeitetes Blatt mit Vorschlägen zu fachspezifischen Arbeitsmöglichkeiten (Wiederholung, Übung, usw.).

Jeder Vertretungslehrer sorgt für eine möglichst intensive Nutzung der Vertretungszeit durch die Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben sollen in Vertretungsstunden ohne vorgegebene Aufgaben nur erledigt werden, wenn der Vertretungslehrer Fachlehrer ist und im Sinne individueller Förderung gezielt Hilfe geben kann.

Vertretungskonzept für die Sekundarstufe II

Grundsatz

Jede im Stundenplan ausgewiesene Stunde findet statt. Die jeweilige Form wird im Vertretungsplan ausgewiesen und im Kursheft dokumentiert.

Wie wird vertreten?

Bei kurzfristiger Abwesenheit des Fachlehrers (z.B. wegen Krankheit, Studienfahrten, Fortbildung, etc.) müssen die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich arbeiten.

Deswegen soll der Fachlehrer bei absehbarer Abwesenheit (z.B. Studienfahrt, Fortbildung) geeignete Aufträge und / oder Materialien den Schülerinnen/Schülern im Voraus, durch Übersendung an das Sekretariat oder in digitaler Form bereitstellen.

Wie geschieht das eigenverantwortliche Arbeiten?

Bei Abwesenheit des Fachlehrers ohne Vertretung durch einen Kollegen müssen die Schülerinnen und Schüler

  • vom abwesenden Lehrer vorgesehene Aufgaben eigenständig bearbeiten oder
  • den planmäßig vorgesehenen Unterrichtsstoff – falls möglich - eigenständig erarbeiten oder
  • den behandelten Unterrichtsstoff eigenständig nacharbeiten oder
  • Lücken im Unterrichtsstoff anderer Fächer schließen.

Das eigenverantwortliche Arbeiten (EVA) findet, sofern es nach der vom Fachlehrer vorgegebenen Sozial- und Arbeitsform sinnvoll ist, im Kursraum in der regulären Unterrichtszeit statt. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren ihre Anwesenheit in einer Liste, die von einem Kursteilnehmer im Sekretariat abgegeben wird.

Der Fachlehrer kann die Ergebnisse der zu leistenden EVA-Aufgabe nach seiner Rückkehr in angemessener Weise einfordern.

Falls eine Arbeit im Kursraum aus bestimmten Gründen nicht sinnvoll erscheint (z. B. bei Koop-Kursen), können die Schülerinnen und Schüler nach eingeholter Erlaubnis auch das Selbstlernzentrum nutzen oder zuhause arbeiten.